Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22129
FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10 (https://dejure.org/2012,22129)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.06.2012 - 5 K 40111/10 (https://dejure.org/2012,22129)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 5 K 40111/10 (https://dejure.org/2012,22129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Keine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG eines ambulanten Pflegedienstes für Gewinn aus der Gestellung von Pflegepersonal an andere Einrichtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerbefreiung im Hinblick auf durch Überlassung von Pflegepersonal eines ambulanten Pflegedienstes an andere Einrichtungen erzielten Erträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG
    Keine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG eines ambulanten Pflegedienstes für Gewinn aus der Gestellung von Pflegepersonal an andere Einrichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG eines ambulanten Pflegedienstes für Gewinn aus der Gestellung von Pflegepersonal an andere Einrichtungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerüberlassung durch einen ambulanten Pflegedienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Gewerbesteuerbefreiung für ambulanten Pflegedienst nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG für Gewinn aus Personalüberlassung an andere Einrichtungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung eines ambulanten Pflegedienstes

Papierfundstellen

  • DB 2012, 1960
  • EFG 2013, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.06.2011 - I R 43/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen, Altenwohnheimen und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Soweit der Träger der Einrichtung außerhalb derselben Erträge erzielt, unterliegen diese der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 10. März 2010 I R 41/09, BFHE 229, 358, BStBl II 2011, 183; Urteil vom 22. Juni 2011 I R 43/10, BFHE 233, 551, BStBl II 2011, 892).

    Sinn und Zweck des § 3 Nr. 20 GewStG ist es, die bestehenden Versorgungsstrukturen bei der Behandlung kranker und pflegebedürftiger Personen zu verbessern und die Sozialversicherungsträger von Aufwendungen zu entlasten (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juni 2011, I R 43/10, BFHE 233, 551, BStBl II 2011, 892 m.w.N.).

    Von vornherein können daher nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben gewerbesteuerfrei sein, die mit Leistungen in den jeweiligen Einrichtungen gegenüber den dort untergebrachten und/oder behandelten Personen zusammenhängen, nicht dagegen solche Erträge, die aus Leistungen gegenüber Dritten erwirtschaftet wurden (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juni 2011, I R 43/10, BFHE 233, 551; BStBl II 2011, 892 m. w. N.; FG Bremen, Urteil vom 12. Mai 2010 3 K 51/09, EFG 2010, 1526).

    Nach Auffassung des Senats liegen mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 2011 (I R 43/10, BFHE 233, 551; BStBl II 2011, 892) insoweit die wesentlichen Rechtsprechungsgrundsätze zur Auslegung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG bereits vor.

  • FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 233/10

    Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerfreiheit für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Nicht die hilfsbedürftigen Personen sind Empfänger ihrer Leistungen bei den hier streitgegenständlichen Umsätzen, sondern die  in den Kooperationsverträgen als Leistungsnehmer bezeichneten anderen Einrichtungen, welche dann ihrerseits u. U. nach § 3 Nr. 20 GewStG begünstigte Leistungen mit den ihnen zur Verfügung gestellten Pflegefachkräften gegenüber den dort untergebrachten oder behandelten kranken oder pflegebedürftigen Personen erbringen könnten (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2011 6 K 233/10, zitiert nach juris zu § 4 Nr. 16 UStG n. F.).

    Denn die möglichen finanziellen Folgen durch erhöhte Kosten, die etwaigen begünstigten Einrichtungen für diesen gestelltes Personal durch eine Gewerbe- oder Umsatzsteuerpflicht entstehen, sind nicht Regelungsgegenstand des hier in Rede stehenden Steuerbefreiungstatbestandes (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2011 6 K 233/10, zitiert nach juris zu der Steuerbefreiung in § 4 Nr. 16 UStG n. F.).

  • FG Bremen, 12.05.2010 - 3 K 51/09

    Gewerbesteuerbefreiung für Überschüsse aus Geschäftsbetrieben gemeinnütziger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Von vornherein können daher nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben gewerbesteuerfrei sein, die mit Leistungen in den jeweiligen Einrichtungen gegenüber den dort untergebrachten und/oder behandelten Personen zusammenhängen, nicht dagegen solche Erträge, die aus Leistungen gegenüber Dritten erwirtschaftet wurden (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juni 2011, I R 43/10, BFHE 233, 551; BStBl II 2011, 892 m. w. N.; FG Bremen, Urteil vom 12. Mai 2010 3 K 51/09, EFG 2010, 1526).

    In diesem Fall gebietet aber der Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts, derartige Umsätze nicht in die Steuerbefreiung mit einzubeziehen (vgl. FG Bremen, Urteil vom 12. Mai 2010 3 K 51/09 (1), EFG 2010, 1526).

  • BFH, 01.12.1977 - V R 37/75

    Keine Steuerfreiheit für die Veräußerung des Inventars eines Sanatoriums nach

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Der Beklagte könne sich auch nicht auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1977 (V R 37/75, BStBl. 1978 II S. 173) berufen, da dort eine andere Rechtsfrage zu beurteilen und der Sachverhalt nicht vergleichbar gewesen sei.
  • BFH, 18.01.2005 - V R 35/02

    Personalgestellung durch Krankenhaus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Anders als in den vom BFH entschiedenen Fällen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507; Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 21, 571, BStBl II 2006, 481), bei denen die Personalgestellung an Gemeinschaftspraxen, denen in einem Krankenhaus fehlende medizinische Großgeräte zur Verfügung standen, für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten als unerlässlich angesehen wurde, ist im Streitfall zudem auch nicht erkennbar, dass die Gestellung des Personals an die in Rede stehenden Einrichtungen für die Pflege der von der Klägerin ambulant betreuten Personen unerlässlich wäre.
  • BFH, 25.01.2006 - V R 46/04

    Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Anders als in den vom BFH entschiedenen Fällen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 2005 V R 35/02, BFHE 208, 486, BStBl II 2005, 507; Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BFHE 21, 571, BStBl II 2006, 481), bei denen die Personalgestellung an Gemeinschaftspraxen, denen in einem Krankenhaus fehlende medizinische Großgeräte zur Verfügung standen, für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten als unerlässlich angesehen wurde, ist im Streitfall zudem auch nicht erkennbar, dass die Gestellung des Personals an die in Rede stehenden Einrichtungen für die Pflege der von der Klägerin ambulant betreuten Personen unerlässlich wäre.
  • BFH, 10.03.2010 - I R 41/09

    Steuerbefreite GmbH als Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Soweit der Träger der Einrichtung außerhalb derselben Erträge erzielt, unterliegen diese der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 10. März 2010 I R 41/09, BFHE 229, 358, BStBl II 2011, 183; Urteil vom 22. Juni 2011 I R 43/10, BFHE 233, 551, BStBl II 2011, 892).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 9/08

    Beiträge für eine Direktversicherung - Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10
    Soweit der Träger der Einrichtung außerhalb derselben Erträge erzielt, unterliegen diese der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 10. März 2010 I R 41/09, BFHE 229, 358, BStBl II 2011, 183; Urteil vom 22. Juni 2011 I R 43/10, BFHE 233, 551, BStBl II 2011, 892).
  • BFH, 01.09.2021 - III R 20/19

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und

    Zu Recht wird daher auch --worauf das FA zutreffend hinweist-- in der Rechtsprechung und der Literatur davon ausgegangen, dass der Betreiber einer Einrichtung i.S. des § 3 Nr. 20 GewStG nur insoweit von der Gewerbesteuer befreit ist, als die Tätigkeit der von ihm betriebenen Einrichtung die Voraussetzungen der jeweiligen Befreiungsvorschrift erfüllt oder als die Tätigkeit für die betreffende Einrichtung erforderlich ist (Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 18.06.2012 - 5 K 40111/10, EFG 2013, 641; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 3 Nr. 20 Rz 33; Rüsch in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, GewStG, 2019, § 3 Nr. 20 Rz 1 und 8; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, 10. Aufl., § 3 Rz 438; Bös in: GewStG - eKommentar, § 3 [Fassung vom 01.01.2020] Rz 407 f.).

    Dies schließt nicht aus, dass der Gedanke der Wettbewerbsneutralität der Besteuerung über Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 des Grundgesetzes als zusätzliches Argument für eine partielle Gewerbesteuerpflicht der von einer begünstigten Einrichtung erzielten Erträge herangezogen werden kann (so Urteil des FG Schleswig-Holstein in EFG 2013, 641).

  • FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 7 K 10204/09

    Gewerbesteuerbefreiung für Erträge aus der ambulanten Rehabilitation trotz

    Von vornherein können daher nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben gewerbesteuerfrei sein, die mit Leistungen in den jeweiligen Einrichtungen gegenüber den dort behandelten Patienten zusammenhängen (BFH-Urteil vom 22. Juni 2011, I R 43/10, BStBl. II 2011, 892 m. w. N.; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 12. Mai 2010 3 K 51/09, EFG 2010, 1526; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 18. Juni 2012 5 K 40111/10, Der Betrieb 2012, 1960).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht